FAQs – Die häufigsten Fragen

Um unsere Dienstleistungen der Hausverwaltung noch effizienter zu gestalten finden Sie hier eine Auswahl der häufigsten Fragen, um sich auf kurzem Weg erste Informationen beschaffen zu können. Wenn danach noch Fragen offen sind stellen Sie uns diese über unser Kontaktformular .

Allgemeines

Gibt es einen zuständigen Betreuer bzw. Ansprechpartner oder wird die Betreuung von verschiedenen Mitarbeiter*innen übernommen?

Es ist uns sehr wichtig, dass Sie eine*n fixe*n Ansprechpartner*in im OFM Team Wohnimmobilien haben. Dieser wird sich um alle Belange, die Ihre Liegenschaft betreffen, kümmern und kennt die Objekte und die Eigentümer persönlich.

 
Nach einem Wasserschaden wurde ein Trocknungsgerät in der Wohnung aufgestellt. Wie werden die zusätzlichen Stromkosten verrechnet?

Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten erhalten wir von der beauftragten Firma die Rechnung, in der auch der Stromkostenmehrverbrauch (kWh) angeführt ist. Im Zuge der Einreichung der Rechnung bei der Versicherung fordern wir auch die Erstattung des Stromkostenmehrverbrauchs entsprechend der Konditionen des Versicherungsbetrags an. Falls uns Ihre Kontodaten (IBAN) nicht vorliegen bitten wir um ein kurzes E-Mail mit Ihren Kontodaten, damit wir Ihnen das Geld von Seiten der Gebäudeversicherung überweisen können.

Mein Inventar wurde durch einen Wasserschaden zerstört bzw. in Mitleidenschaft gezogen. Wird dieser Schaden von der Gebäudeversicherung übernommen?

Nein, Inventargegenstände finden in der Gebäudeversicherung keine Deckung. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an Ihre Haushaltsversicherung.

 
Ich möchte einen Schlüssel nachmachen lassen, was wird dafür benötigt?

Schlüssel können Sie mit einer entsprechenden Bestätigung der Hausverwaltung beim Fachhändler nachmachen lassen. Nutzen Sie unser Formular Schlüsselbestellung, um diese Bestätigung anzufordern. Die Kosten hierfür sind vom Besteller zu tragen.

Achtung: Bei Verlust oder Diebstahl kontaktieren Sie uns bitte umgehend über das Kontaktformular!

 
Ist es erlaubt, Haustiere in die neue Wohnung mitzunehmen?

Egal ob Hund, Katze oder ein anderes Haustier, unabhängig von der vertraglichen Vereinbarung können wir eine Tierhaltung individuell genehmigen. Entscheidend sind immer die Tierart, die Größe und die Haltungsart, die über den Anspruch auf Tierhaltung entscheiden. Senden Sie das ausgefüllte Formular "Antrag auf Tierhaltung" an ofm.wi(at)big.at. Wir prüfen Ihren Antrag und senden Ihnen unsere Entscheidung per E-Mail. 

 
Ich habe einen Parkplatz zugewiesen bekommen, kann dieser getauscht werden?

Nein, ein Tausch von Parkplätzen ist nicht möglich.

 
Ich habe die Bestätigung des Maklers erhalten, jedoch noch keinen Vertrag zugeschickt bekommen?

Die Bestätigung des Maklers kann als Zusage gesehen werden, die Vertragserstellung kann ab diesem Zeitpunkt mehrere Wochen dauern. 

 
Wie bekomme ich einen Internetanschluss?

Informieren Sie sich bei den gängigen bzw. bei Ihrem bevorzugten Internetprovider über die genauen Möglichkeiten.  Die Beauftragung eines Internetproviders muss vom Mieter übernommen werden.  

 

Miete

Bekomme ich als Mieter*in nach Abschluss des Mietvertrages ein Exemplar?

Der Mietvertrag wird nach Unterzeichnung durch den Mieter/die Mieterin noch von der Hausverwaltung gegengezeichnet. Verträge über Mietobjekte, die nicht zu Wohnzwecken vermietet werden, müssen außerdem noch vergebührt werden. Anschließend übermitteln wir Ihnen eine Ausfertigung.

Ich möchte meinen Mietvertrag kündigen. Was muss ich tun?

Nutzen Sie dafür das Formular Kündigungsschreiben. Übermitteln Sie es uns ausgefüllt und unterschrieben und beachten Sie hierbei bitte Ihre vertragliche Kündigungsfrist. Wir empfehlen, das Formular eingeschrieben per Post an uns zu schicken. Sobald wir Ihre Kündigung erhalten haben übermitteln wir Ihnen ein Schreiben mit allen weiteren Details sowie den geplanten Rücknahmetermin.

Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung per E-Mail rechtlich nur dann zulässig ist, wenn das Dokument mittels einer elektronischen Signatur unterzeichnet wurde. 

 
Weshalb habe ich eine Mahnung erhalten? Sie haben eine Einzugsermächtigung von mir.

In diesem Fall bitten wir Sie, Ihr Konto zu überprüfen. Es besteht die Möglichkeit, dass es zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht gedeckt war.

Warum wurde trotz Einzugsermächtigung die erste Mietzahlung nicht vom Konto abgebucht?

Es ist möglich, dass durch die Bearbeitungszeit die erste Miete nicht rechtzeitig eingezogen werden konnte. In diesem Fall werden beim nächsten Einzugstermin zwei Monatsmieten eingezogen.

Warum habe ich eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung des letzten Jahres erhalten, wenn ich erst heuer eingezogen bin?

Das Ergebnis aus der Betriebskostenabrechnung des Vorjahres hat gemäß den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen jene Person zu tragen, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Abrechnung Hauptmieter*in ist.

 
Wann muss ich meine Kaution einzahlen?

Die Kaution muss spätestens bei der Übergabe der Wohnung eingezahlt sein, zur Sicherheit sollten Sie bei der Übergabe eine Bestätigung der Überweisung vorlegen können. Die genauen Informationen zur Überweisung erhalten Sie von Ihrem/Ihrer Hausverwalter*in.

Ich bin ausgezogen. Wann erhalte ich meine Kaution zurück?

Falls bei der Rückstellung der Wohnung Schäden festgestellt wurden und dadurch Reparaturen notwendig waren, müssen wir auf die Rechnungen der Professionisten warten, um die Kautionsabrechnung erstellen zu können. Wir retournieren die Kaution bzw. Teile der Kaution unverzüglich nach der Abrechnung.

 

Wohnungseigentum

In welchem Intervall werden Eigentümerversammlungen abgehalten?

Eigentümerversammlungen werden grundsätzlich gem. § 25 Abs. 1 WEG 2002 alle 2 Jahre abgehalten. 

 
Wie setzt sich die Vorschreibung zusammen?

Die Vorschreibung der Bewirtschaftungskosten besteht aus dem Beitrag zum Reparaturfonds, den Betriebskosten-Akonti sowie der Umsatzsteuer. Je nach Gebäudeausstattung sind noch Akonto-Vorschreibungen für Heizung, Lift, etc. möglich.

 
Wie erfolgt die Vergabe von Erhaltungsarbeiten?

Wir setzen bei der Auswahl von Handwerker*innen und der Vergabe von Aufträgen hohe Qualitätsmaßstäbe und holen für Instandsetzungsmaßnahmen jedenfalls drei Vergleichsangebote ein. Unsere Handwerker*innen unterliegen einem ständigen Evaluierungsprozess. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Erhaltungspflichten kann natürlich über die Art der Sanierung, den Zeitpunkt oder die Finanzierungsart abgestimmt werden, was wir selbstverständlich vor der Umsetzung der Arbeiten mit der Eigentümergemeinschaft in einer Versammlung vereinbaren.

Wie erfolgt die Abnahme bzw. Leistungskontrolle durchgeführter Erhaltungsarbeiten?

Wer die Abnahme der Leistungen durchführt, hängt von den Leistungen selbst ab. Wenn die Arbeiten sehr umfangreich sind, empfehlen wir bereits für die Feststellung des Leistungsumfanges die Beiziehung eines/einer Ziviltechniker*in, der auch die Abnahme vornimmt. Erfahrungsgemäß trägt diese Vorgangsweise sehr zur ordentlichen und auch kostengünstigen Abwicklung bei.

 
Darf ich als Wohnungseigentümer einen außenliegenden Sonnenschutz (z.B. Außenjalousien) bei meinen Fenstern montieren?

Im ersten Schritt empfehlen wir Ihnen, in Ihrem Wohnungseigentumsvertrag nachzusehen, denn diesser enthält oft eine dahingehende Regelung.

Wenn dies nicht der Fall ist benötigen Sie für die Montage eines außenliegenden Sonnenschutzes grundsätzlich die Zustimmung aller Miteigentümer*innen, da dadurch der Bestand bzw. das äußere Erscheinungsbild des Hauses vergeändert wird. Darüber hinaus ist eventuell eine Abklärung mit der zuständigen Behörde erforderlich (z.B. wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht).

Ein außenliegender Sonnenschutz befindet sich – wie der Name schon sagt – außen an der Fassade bzw. am Fensterrahmen und dies gilt als Allgemeinfläche. Die Kosten hierfür muss - je nach wohnungseigentumsvertraglicher Regelung - der Wohnungseigentümer selbst oder die Wohnungseigentumsgemeinschaft tragen. Grundsätzlich handelte es sich hierbei um keine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung.