Nützliche Informationen

In diesem Bereich stellen wir Ihnen nützliche Informationen und Tipps rund um Immobilien zur Verfügung.

Ein gut geplanter Umzug spart Zeit und Nerven. Unsere Checkliste soll Ihnen dabei helfen, Ihre Übersiedelung einfach und effizient zu planen.

Nützliche Formulare finden Sie unter https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/formulare

Bei Ein- und Auszug in eine bzw. aus einer von uns verwalteten Wohneinheit übernehmen wir die Ummeldung von Strom, Gas, Fernwärme, etc. beim regionalen Anbieter – Sie müssen dahingehend keine weiteren Schritte setzen!

Vor dem Umzug

  1. Fristgerechte Kündigung des Mietvertrags
  2. Abklärung offener Fragen mit Ihrer Hausverwaltung
  3. Rechtzeitige Abstimmung etwaiger durchzuführender Arbeiten vor Wohnungsrückstellung
  4. Terminvereinbarung für die Wohnungsübergabe/-rückstellung mit Ihrer Hausverwaltung
  5. Umzugstermin fixieren (Organisation von Übersiedlungsfirma, Möbelpacker, Umzugskartons, LKW, Halteverbotszone für das Be- und Entladen, Sperrmüllentsorgung, usw.)
  6. Sonderurlaub ("Übersiedelungstage") mit dem Arbeitgeber vereinbaren
  7. Haushaltsversicherung über den bevorstehenden Umzug informieren, damit der Versicherungsschutz aufrecht bleibt
  8. Parkpickerl ummelden bzw. neuen Stellplatz anmieten
  9. Postnachsendeauftrag einrichten – das Formular dazu finden Sie hier
  10. Daueraufträge für Miete, Betriebs- und Energiekosten, etc. stornieren

Nach dem Umzug

  1. An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes - Formular Meldezettel
  2. Namensschilder mit Ihrem Namen versehen (Wohnung, Postkasten, Sprechanlage)
  3. Bekanntgabe Adressänderungen

Hinweis: Die zur Verfügung gestellte Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Eine Haushaltversicherung stellt meist nur eine geringe finanzielle Belastung dar und spart im Schadensfall sehr viel Geld. Bedenken Sie beispielsweise, dass die Gebäudeversicherung des Hauses bei Folgeschäden/Wasserschäden keinen Ersatz für Schäden an Ihrem Inventar leistet.

Wir empfehlen Ihnen dringend, eine angemessene Haushaltsversicherung abzuschließen bzw. diese zeitgerecht an Ihre geänderten Wohnverhältnisse anzupassen. Informieren Sie Ihre Versicherungsanstalt rechtzeitig über den bevorstehenden Umzug – dieser sollte mitversichert sein!

 

Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes hat laut österreichischem Meldegesetz innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Umzug zu erfolgen. Die Meldung kann bei jeder Meldebehörde vorgenommen werden und ist kostenlos.

Erforderliche Unterlagen

  1. Antragsformular/Meldezettel (vollständig ausgefüllt und vom Unterkunftsgeber unterfertigt)
  2. Reisepass oder Personalausweis (bzw. anderer amtlicher Ausweis, z.B. Führerschein, zusammen mit Staatsbürgerschaftsnachweis)
  3. Geburtsurkunde
  4. Wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt muss all jene Dokumente vorlegen, aus denen Identität, Geburtsort und Staatsangehörigkeit hervorgeht
  5. Ausländische Mitbürger*innen: Reisedokument oder Asylausweis
  6. Bei gewünschtem Eintrag eines Titels: Verleihungsurkunde

Für Hauptmieter*innen einer Wohnung ist der Meldezettel von Unterkunftsgeber*in/Vermieter*in bzw. Hausverwaltung zu unterschreiben. Für sämtliche Mitbewohner*innen (Lebenspartner, Kinder) ist der Hauptmieter Unterkunftsgeber.

Der Vollständigkeit halber möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Verabsäumen der gesetzlichen Meldepflicht eine Verwaltungsübertretung darstellt und mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.

 

Thermenwartung

Wenn Sie eine Therme haben achten Sie darauf, dass jährlich eine Thermenwartung durchzuführen ist – auch während der Gewährleistungs- bzw. Garantiezeit! Die Wartung kann über einen Wartungsvertrag mit dem entsprechenden Werkskundendienst laufen, oder Sie beauftragen einen dafür zugelassenen Installateur Ihres Vertrauens.

In beiden Fällen ist Ihnen über die erfolgte Thermenwartung ein Protokoll auszuhändigen, das Sie im Falle von Problemen mit dem Gerät benötigen. Im Falle von notwendigen Reparaturen sind aufrechte Gewährleistungs- bzw. Garantiezeiten des Herstellers zu berücksichtigen. 

Die regelmäßige Thermenwartung dient in erster Linie Ihrer eigenen Sicherheit und beugt gefährlichen Kohlenmonoxid-Vergiftungen vor. Kohlenmonoxid ist unsichtbar sowie geruchs- und geschmacksneutral! Außerdem erhöht ein sauberer Brenner den Wirkungsgrad der Therme, spart damit Energiekosten und verlängert die Lebenserwartung Ihres Geräts.

Abgasmessung

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass sämtliche Feuerstätten in regelmäßigen Abständen einer wiederkehrenden Überprüfung zu unterziehen sind, um die für den Umweltschutz relevanten Bestimmungen der Emissionen einzuhalten. Die Intervalle dafür sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine solche Überprüfung kann von zugelassenen Prüforganen, wie zum Beispiel Rauchfangkehrer und Installateure mit entsprechender Zulassung, durchgeführt werden.

 

Um den Verlust der Versicherungsvergütung bei Leitungswasserschäden auszuschließen, ist im Regelfall ab 72 Stunden durchgehender Abwesenheit aus einer Wohneinheit das Leitungswassersystem zu sichern und der Hauptwasserhahn zuzudrehen. Erfolgt dies nicht, kann die Versicherung eine teilweise oder gänzliche Leistungsfreiheit einwenden, was mit erheblichen Folgekosten verbunden ist. 

Wir bitten Sie daher zu beachten, dass

  • bei Abwesenheit der Hauptwasserhahn (nach technischer Ausstattung) zu schließen und das System zu entleeren ist, sowie weiters
  • eine regelmäßige Kontrolle durchzuführen ist, um gegebenenfalls einen Schadensfall frühzeitig zu erkennen und größere Schäden zu vermeiden. 

So können unliebsame Überraschungen ohne großen Aufwand vermieden werden!

 

Richtiges und regelmäßiges Lüften schafft ein gutes Raumklima, spart Heizenergie und kann Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden verbessern. 

Empfohlene Temperatur

  • In Wohnbereich und Küche 20-22°C, im Schlafzimmer ca. 18°C
  • Luftfeuchte 45-55 % rel. (bis 65 %, nur kurzzeitig, bis zu 2 Stunden)
  • Wandoberflächentemperaturen (Außenwände) nicht unter 15°C

Heizungstipps

  • Bei Abwesenheit Heizung nie ganz abstellen. Es ist sparsamer, eine abgesenkte Durchschnittstemperatur zu halten.
  • Heizkörper regelmäßig entlüften
  • Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen geschlossen halten

Richtiges Lüften

  • Wärmere/feuchtere Luft muss aus dem Raum hinaus, kältere/trockenere Luft hinein
  • Querlüften durch Öffnen von zumindest zwei gegenüberliegenden Fenster
  • Bei jedem Wetter lüften, auch bei Regen
  • Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden
  • Je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden
  • Je dichter die Fenster, desto öfter muss gelüftet werden
  • Stoßlüften durch komplettes Öffnen der Fenster (wenige Minuten sind ausreichend). Die Kippstellung ist wirkungslos, verschwendet Heizenergie und kann Schimmelbildung fördern.
  • Kompletten Luftwechsel zumindest 2x täglich (morgens und abends) durchführen
  • Zwangslüftung für Bäder ohne natürliche Belüftungsmöglichkeit mittels Lüfter, etc.
  • Nach dem Bügeln, Kochen, Wäschetrocknen vermehrt Lüften, um die Luftfeuchtigkeit wieder zu reduzieren