Rechtliche Grundlagen

Über 90 Prozent der BIG Liegenschaften sind nach Mietrechtsgesetz (MRG) vermietet. Dabei definiert ein so genannter „Generalmietvertrag“ gleich lautende Bestimmungen. Diese Normen gelten damit für fast alle Dienststellen der Republik Österreich, die in einem BIG-Haus eingemietet sind. Darüber hinaus existieren aber noch weit über 2000 einzelne Mietverträge. Ein Beispiel: Während die Polizeidienststelle im Erdgeschoss eines klassischen Wiener Zinshauses unter die Bestimmungen des Generalmietvertrages fällt, wird die Vermietung der darüber liegenden Geschosse – egal ob Wohnungen oder Büros – in  gesonderten Verträgen geregelt.

Generell ergeben sich aus den Mietverträgen klare Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. So regeln beispielsweise §3 MRG und § 1096 ABGB die Erhaltungspflicht des Vermieters. Demzufolge muss das Haus „in einem gebrauchsfähigen Zustand“ gehalten werden. Ergänzend dazu bestimmt § 8 MRG den sorgsamen Umgang des Mieters mit dem Haus. So ist beispielsweise eindeutig der Mieter für das Ausmalen der Wände im Innenbereich zuständig.

Generell besteht die Arbeit der 17 BIG Hausverwaltungs-Teams aus der punktgenauen Umsetzung der in den Mietverträgen definierten Leistungen.