Brandschutz

Die BIG als Gebäudeeigentümer trägt die Verantwortung, für einen ordnungsgemäßen baulichen/technischen Brandschutz bzw. dessen Erhaltung zu sorgen. Insgesamt investiert die BIG rund 25 Mio. Euro pro Jahr in Maßnahmen zur Verhinderung oder Erschwerung der Brandausbreitung in Gebäuden. Dieses Ziel soll durch die Anordnung von Gebäuden oder Gebäudeteilen (Einhaltung von Bauabständen), Bildung von Brand- abschnitten durch brandbeständige Umfassungswände und Decken, Brandschutztüren, Brandschutzklappen sowie Brandabschottungen, Schaffung von Fluchtwegen und Notausgängen, brandsichere Herstellung und Erhaltung von Feuerstätten bzw. Kaminen und die Errichtung von stationären Brandschutzeinrichtungen erreicht werden.

Nicht im Verantwortungsbereich der BIG sondern bei Mietern oder Nutzern liegen Maßnahmen des Organisatorischen Brandschutzes. Darunter ist beispielsweise die Ausbildung und Bestellung von Brand- schutzbeauftragten bzw. Brandschutzwarten, die Festlegung einer Brandschutzordnung und Überwachung deren Einhaltung zu verstehen.

Regelungen betreffend den baulichen Brandschutz sind nur verstreut in Landes- und Bundesgesetzen, wie auch in Verordnungen, ÖNORMEN und TRVB (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz) zu finden. Wichtige eigentümerrelevante Bundesgesetze bzw. Verordnungen auf Bundesebene sind das Elektrotechnikgesetz und die Elektrotechnik- verordnung.